ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IMAT GmbH 


1. Allgemeines 

Für den Geschäftsverkehr der IMAT GmbH, Sikorastraße 8, 5400 Hallein, und deren Zweigniederlassungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn auf die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Inhalt der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftliche bestätigt wurde.


2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Bestellung des Kunden gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt. Unsere Auftragsbestätigung ist hinsichtlich Stückzahl, Abmessungen und Technik unverzüglich zu prüfen. Einwendungen gegen den Inhalt einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Nachträgliche Änderungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns ausgeführt. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, beispielsweise Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sowie unsere Darstellungen desselben, beispielsweise Zeichnungen, Abbildungen und Muster sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie der Ersatz durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Kostenvoranschläge werden von uns nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sofern aus Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, werden wir den Vertragspartner binnen 14 Tagen nach Eintritt der Kostenerhöhung davon verständigen. Handelt es sich um Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. 


3. Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug 

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt. Für diesen Fall übernehmen wir als Vertreter des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Versendung der Ware an den Sitz des Kunden, wobei der Versand per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in sonstiger zweckmäßiger Weise vom Kunden ausdrücklich genehmigt wird. Der Nutzen und die Gefahr gehen mit dem Abgang der Waren aus unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Transportes der Waren. Die Lieferfrist beträgt, sofern nichts anderes vereinbart, 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei nicht lagernden Waren beträgt die Lieferfrist 30 Tage ab Einlangen der Ware des Vorlieferanten bei uns. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, Betriebsstörung, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug oder Transportschäden. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn derartige Umstände bei einem Hersteller, Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten. Wir sind berechtigt, bei Eintritt derartiger Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die in der Sphäre des Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Zu diesem Zeitpunkt treten die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges ein. Wird die Ware vom Kunden nicht abgeholt, sind wir berechtigt, ab Eintritt des Annahmeverzugs eine Lagergebühr in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages pro angefangene Kalenderwoche in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer anderweitigen Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Netto-Rechnungsbetrages als vereinbart. Darüberhinausgehende
Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht berührt. Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Wir sind daher berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen durchzuführen und zu verrechnen. Unvollständige oder mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu rügen. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, ist die schriftlich Rüge binnen sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erheben. 


4. Preise 

Unsere Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die Preise gelten jeweils ab dem Lager jener Niederlassung, das die Bestellung entgegengenommen hat. Besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen sowie die Zustellung werden zusätzlich verrechnet. Bei Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, die aus Umständen resultieren, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung des Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, sind wir berechtigt, die davon betroffenen Preise entsprechend anzuheben. Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen. 


5. Eigentumsvorbehalt 

Das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfändung oder sonstigen Beanspruchung des Kaufgegenstandes durch Dritte zu informieren. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Im Fall der Zustimmung gilt die damit verbundene Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen und die Forderung einzuziehen. 


6. Zahlung, Aufrechnungsverbot 

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13 % pro Jahr zu beanspruchen. Bei Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen zur Folge haben, sind wir berechtigt, eine Anpassung des Zinssatzes vorzunehmen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros als auch die Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen es sei denn, die Forderung des Kunden steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Zahlungsverpflichtung und ist gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes ist stets nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig. Zahlungen des Kunden tilgen zuerst die Zinsen, Nebenspesen und Kosten, danach das aushaftende Kapital, wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, beginnend bei der ältesten Schuld. 


7. Gewährleistung 

Der Kunde hat Mängel binnen angemessener Frist, längstens innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang gemäß Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Fall der Gewährleistung sind wir berechtigt, die Art der Gewährleistung (Austausch der mangelhaften Waren, Nachtrag des Fehlenden, Verbesserung der mangelhaften Waren, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Der Kunde hat die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe bzw.
zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzuweisen. Die Beweislastregelung des § 924 ABGB findet keine Anwendung. Der Rückgriff in der Händlerkette wird ausgeschlossen. § 933b ABGB findet keine Anwendung. 


8. Rücktritt vom Vertrag 

Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Waren, die nach den Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind ist ein Rücktritt des Kunden bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde ist nur im Falle eines Verzuges aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung zu fordern. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet eine Konventionalstrafe in der Höhe von 15 % des Netto-Preises jener Waren zu bezahlen, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgte. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtern, sodass die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 


9. Haftung 

Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Die Ansprüche verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Wird der Kunde von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert oder gelangen ihm sonst Schäden oder Produktfehler an durch uns gelieferte Waren zur Kenntnis, so hat er uns unverzüglich zu informieren. Die Be- und Verladung unserer Waren ist nicht Gegenstand der vertraglichen Verpflichtung. Der Kunde ist für die Sicherung des Ladegutes alleine verantwortlich. 


10. Datenverarbeitung 

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Email-Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet und zum Zwecke des Gläubigerschutzes an Kreditversicherungen, Kreditschutzverbände und Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und überlassen werden. 


11. Gerichtsstand und Rechtswahl 

Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - ist ausschließlich das in Salzburg örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen das Bestehen dieser Gerichtsstandvereinbarung schriftlich zu bestätigen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Auf sämtliche Rechtsgeschäfte kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen zur Anwendung.